Mediation
„Die Überzeugung, dass die eigene Rechtsauffassung die einzig richtige ist, ist irrig. Die Überzeugung, dass Richter die Rechtsnormen objektiv und einzig richtig auslegen und die relevanten Tatbestände objektiv erkennen, ist ebenfalls irrig.“
(Zippelius, Rechtsphilosophie, München, 1994)
Eine Mediation ist ein Verfahren, bei dem die Parteien in strukturierten Verhandlungen mit Unterstützung eines neutralen Dritten einvernehmliche Regelungen finden. Sie kann Konfliktsituationen nachhaltig und dauerhaft beenden. Darüber hinaus ist sie oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Die Konfliktlösung mit Unterstützung eines Mediators kann insbesondere bei hohen Streitwerten attraktiver und effizienter sein als die streitige Austragung vor Gericht. Der Mediator ist den Parteien zur Allparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Er vertritt keine Parteiinteressen und unterscheidet sich dadurch vom Anwalt. Er hat auch keine Entscheidungskompetenz und unterscheidet sich so vom Richter.
Die Mediation ist heute Bestandteil vieler familienrechtlicher Auseinandersetzungen (Trennungs- und Scheidungsmediation) und hält auch Einzug in die Wirtschaft und öffentliche Verwaltung. Bei der Mediation durch einen ausgebildeten Rechtsanwalt wird dabei als Mehrwert das nötige rechtliche Hintergrundwissen miteinbezogen, um sicherzustellen, dass Ihre vereinbarten Lösungen auch in durchsetzbare Verträge Eingang finden können.
Auszug aus unserem Leistungsangebot:
- Mediation im familiären Umfeld, also z.B. in Fällen von Trennung und Scheidung oder bei Erbauseinandersetzungen
- Wirtschaftsmediation im inner- als auch im zwischenbetrieblichen Bereich
- Mediation im öffentlichen Bereich