Entsendung, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen
Unsere Rechtsanwälte weisen langjährige Erfahrung im Bereich der Entsendungen, der Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen sowie der anwendbaren Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträge und deren Kontrolle auf.
Gerade für ausländische Unternehmen sehen wir in unserer Praxis immer wieder Fallstricke in der Umsetzung der Regelungen hinsichtlich der Einhaltung der anwendbaren Gesamtarbeitsverträge bei Entsendungen. Dabei können wir Kunden mit unserer reichen Praxis- und Behördenerfahrung gezielt unterstützen. Ebenso führen wir für unsere Mandanten auch Verhandlungen mit paritätischen Kommissionen und begleiten Arbeitsmarktkontrollen. Auch bei Verstössen gegen das Entsende- und Arbeitsgesetz oder allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträge übernehmen wir Ihre Vertretung.
Auszug aus unserem Leistungsangebot:
- Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für EU/EFTA-Bürger und Drittstaatsangehörige
- Durchführung von Meldeverfahren
- Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Entsende- und des Arbeitsgesetzes sowie von allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträgen
- Führung von Verhandlungen bei Arbeitsmarktkontrollen und Vertretung bei Verstössen gegen das Entsende- und Arbeitsgesetz wie auch anwendbare Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträge
- Durchführung von betriebsinternen Schulungen
- Coaching von Personalverantwortlichen
- Erstellen von Rechtsgutachten
- Vertretung vor Gerichten und Behörden